JAWOLL leute, wieder ein schritt in die richtige richtung:
es gibt ein urteil vom ovg lüneburg, welches paintball eindeutig NICHT als menschenunwürdig beurteilt und somit klar macht, dass paintball nicht gegen das grundgesetz verstößt! da das urtiel von einem ovg kommt, kann man sich problemlos darauf berufen, auch wenn es nicht den status eines urteils vom bvg bzw. vom bverfg hat. aber wer weiß, das kommt vielleicht auch noch. und spätestens, wenn sowas vom bvg oder allerspätestens, wenn sowas vom bverfg kommt, ist ein paintball-verbot endgültig vom tisch bzw. so gut wie ausgeschlossen.
hier die fundstelle:
http://www.waffenrechtslupe.de/paintball...dig-7130/print/
ich hab das mal hier rein geschrieben, denn in den anderen rubriken passt´s noch weniger. vielleicht sollte man dieses thema hier (tech) um den bereich "recht" erweitern, um auf den laufenden zu bleiben, was meint ihr!?